AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ExoEnergies GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, insbesondere die des Kunden, werden selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen der ExoEnergies GmbH und dem Besteller getroffen werden, sind zu deren Wirksamkeit schriftlich festzuhalten.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang unserer schriftlichen und vom bevollmächtigten Vertreter der ExoEnergies GmbH unterzeichneten Auftragsbestätigung zustande.
(2) Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb vertretbarer Zeit und äußeren Umständen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die ExoEnergies GmbH bestellt die Ware wie Sie im Auftrag aufgeführt ist. Durch eventuelle Umstände, die die ExoEnergies GmbH nicht vertreten kann, wie z.B. Lieferengpässe, kann es sein, dass der Auftrag auf anderweitig lieferfähige Ware umgeändert werden muss. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert, der Auftrag den Umständen entsprechend umgesetzt.
(3) Die Mitarbeiter und Verkäufer der ExoEnergies GmbH sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt der schriftlichen Aufzeichnungen hinausgehen.
(4) Druck- und Schreibfehler sind für die ExoEnergies GmbH nicht verbindlich.
(5) Technische Änderungen bei Angeboten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(6) An Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen und sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als – Vertraulich- bezeichnet sind. Vor Ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Preise, Preisänderungen
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn zurzeit der Lieferung oder Bereitstellung Materialpreis- und Tarifänderungen eintreten. Übersteigen die letztgenannten Preise der Photovoltaik-Anlage die zunächst vereinbarten um mehr als 8,5%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Abholung ab unserem Lager, einschließlich ggf. anfallender Verpackung.

§ 4 Lieferung
(1) Alle von der ExoEnergies GmbH genannten Termine und Fristen sind circa-Angaben. Es wird keine Gewähr für Belieferung durch unsere Zulieferer, die Dauer des Transports und dessen rechtzeitiger Ankunft beim Kunden übernommen. Lieferzeiten sind unverbindlich.
(2) Termine und Fristen verlängern sich in der Weise, wie sich die Lieferung der Materialien oder Leistung verzögert. Diese haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Lieferungen bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich eine angemessene Auslaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die ExoEnergies GmbH berechtigt, den ihr entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der gelieferten Ware auf den Kunden über.
(4) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung, von der den Transport ausführenden Person an den Käufer übergeben worden ist.

§ 5 Kündigungsrechte
(1) Wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, aufgrund derer die Zahlung des vereinbarten Entgeltes gefährdet ist, so ist die ExoEnergies GmbH berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und die Herausgabe der bereits gelieferten Gegenstände zu verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt. Eine derartige Gefährdung liegt insbesondere vor, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens droht oder sich aus Zwangsvollstreckungsmaß ahmen oder zu Protest gegangenen Schecks oder Wechseln ergibt, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

§ 6 Haftung
(1) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Ablieferung bzw. Abholung der Ware anzeigt. Außerhalb unserer gesetzlichen Gewährleistungshaftung haftet die ExoEnergies GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letztgenannten Fall ist die Haftung – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden beschränkt. Jede weitergehende Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die ExoEnergies GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung der ExoEnergies GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe und für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere für Mitarbeiter.
(2) Die ExoEnergies GmbH übernimmt für ihre Arbeiten die gesetzliche 2-jährige Gewährleistung. Sie überprüft jedoch nicht die Statik des Gebäudes und übernimmt hierfür keine Gewährleistung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen der ExoEnergies GmbH, die gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen und gemäß § 771 ZPO Klage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde vollumfänglich.
(4) Bei Verarbeitung und Einbau von Sachen erwirbt die ExoEnergies GmbH Miteigentum an dem hergestellten Werk in Höhe des Wertes des Produktes zum verarbeiteten Zeitpunkt bzw. der Leistung. so lange eine vollständige Zahlung noch nicht erfolgt ist.

§ 8 Zahlung
(1) Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar oder zur Scheckentgegennahme nicht berechtigt. Im Übrigen können Zahlungen nur unmittelbar an die ExoEnergies GmbH oder auf eines von ExoEnergies GmbH angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
(2) Rechnungen von der ExoEnergies GmbH sind zahlbar gemäß Zahlungsbedingungen.
(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
(4) Kommt der Kunde nach 14 Tagen in Zahlungsverzug, so erhält sie von der ExoEnergies GmbH eine Mahnung mit einer Zahlungsaufforderung. Wird trotzdem nicht innerhalb der Mahnfrist gezahlt, so entstehen Verzugszinsen von 5% über dem Basiszinssatz und Übernahme der Mahnkosten, wie zum Beispiel Anwaltskosten.
(5) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(6) Rechnungen sind zahlbar laut der Zahlungsbedingungen, die auf dem Auftragsformular ersichtlich sind.

§ 9 Schadensersatz
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware abzunehmen und die vertragsgemäße Beschaffenheit der Lieferungen zu überprüfen. Wird die Abnahme der Ware vom Kunden unberechtigt verweigert, so kann ExoEnergies GmbH dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 5 Werktagen setzen. Wenn der Kunde nach Ablauf der gesetzten Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die ExoEnergies GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In diesem Falle ist die ExoEnergies GmbH berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, 20% der vereinbarten Leistungsvergütung als Schadensersatz zu fordern. In diesem Falle ist der Nachweis des Schadens nicht erforderlich. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn ExoEnergies GmbH einen höheren Schaden nachweist.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen und als Schadensgebühr 20% von der Auftragssumme zu verlangen.

§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand ist ausschließlich Dortmund. Dies gilt auch, falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland in das Ausland verlegt. Weiterhin gilt diese Regelung, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Dortmund, Dezember 2022
ExoEnergies GmbH
Airport Dortmund
Flugplatz 9
44319 Dortmund

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